Fragen und Antworten zu Führerschein mit 17

Die wichtigsten Fragen zum „Begleiteten Fahren mit 17“

Fragen zur Antragsstellung

Wann kann der Bewerber den Antrag auf „Begleitendes Fahren“ bei der Behörde stellen?
Erst ab der Einführung im jeweiligen Bundesland: In Rheinland Pfalz startet der Modellversuch am 04.10.2005.

Fragen zur Ausbildung

Ab welchem Alter darf das „Begleitende Fahren“ ausgebildet werden?
Ab 16 ½ Jahren.

Wann darf mit der Ausbildung begonnen werden?
Ab sofort..

Kann ein Fahrschüler mit 17 1/2 Jahren schon vor dem Einführungstermin mit der Ausbildung anfangen?
Wer 17 1/2 Jahre alt ist, kann schon vor dem Einführungstermin mit der Ausbildung beginnen. Er muss zunächst einen ganz „normalen“ Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B stellen. Ab dem Einführungstermin kann er dann einen Antrag auf „Begleitetes Fahren“ stellen

Kann jemand zum Beispiel mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem Begleiteten Fahren‘ beginnen?
Ja.

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Bis zum 18. Geburtstag.

Kann ein Bewerber mit 16 1/2 Jahren eine Ausbildung für die „Doppelklasse“ B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 1/2 Jahren begonnen werden.

Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 1/2 Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
Sechs Doppelstunden Grundstoff (weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert) und vier Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Welche Voraussetzungen muss ein Fahrlehrer erfüllen, damit er Fahrschüler für das „Begleitete Fahren“ ausbilden darf?
Er muss die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE besitzen. Jeder Fahrlehrer darf diese Fahrschüler ausbilden.

Muss der Fahrlehrer vorher an einem Seminar teilnehmen?
Nein.

Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung von Bewerbern für das „Begleitete Fahren“?
Keine. Die Fahrschüler sind auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B beziehungsweise BE


Fragen zur Prüfung

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
Drei Monate vor dem 17. Geburtstag.

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag


Fragen zur „Prüfbescheinigung“ und zum „Kartenführerschein“

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, er erhält eine „Prüfbescheinigung“, in der der die Begleitper-sonen eingetragen sind.

Enthält die „Prüfbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnis-inhabers?
Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesendet?
Nein er muss beantragt werden.

Was ist wenn jemand seinen ‚Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung“ fahren.


Fragen zur Probezeit

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der „Prüfbescheinigung“)

Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.


Fragen zum Begleiter

Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Die Anforderungen an den Begleiter sind folgende:Mindestalter: 30 JahreBesitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochenEintragungen im Verkehrszentralregister: maximal drei Punkte

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen; sie ist im bundesweit gültigen Rahmen nicht verpflichtend vorgeschrieben. In Niedersachsen und Hamburg ist sie obligatorisch, andere Länder könnten noch so entscheiden.

Wer darf die Einweisung durchführen?
Jede Fahrschule und die dort beschäftigten Fahrlehrer.

Muss man als Fahrlehrer hierfür ein Seminar besuchen?
Nein. Die Verbände bieten hierzu in Kürze umfassende Informationen an.

Wie lange soll eine solche Einweisung der Begleiter dauern?
Etwa 90 Minuten.

Was soll in der Einweisung vermittelt werden?
Die Aufgaben des Begleiters.

Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?
Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden

Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?
Er darf auf keinen Fall die 0,5 – Promille Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine Blutalkohol-konzentration von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.


Weitere Fragen

Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt?
Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Nach frühestens sechs Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Die Klassen M, L und S.

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