Klasse T
Der "große Traktorschein" mit uns kein Problem!
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Ausbildungsfahrzeuge
Werden durch den Bewerber getellt.
Die Anforderungen an die Ausbildungsfahrzeuge
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einer zweiachsigen Zugmaschine der Klasse T und einem Anhängerdurch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine von mehr als 32 km/h Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h Zweileitungs-Bremsanlage Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche (Fahrgestell ohne geschlossenen Boden nicht zulässig) Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5
Ausbildung und Prüfung | Ersterwerb |
---|---|
Theoretischer Unterricht in Doppel- stunden zu je 90 Minuten |
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Grundstoff | 12 |
klassenspezifischer Stoff | 6 |
Fahrausbildung zu je 45 Minuten |
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Grundausbildung | unbestimmt |
Besondere Ausbildungsfahrten |
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Autobahn | keine |
Überland | keine |
Nachtfahrt | keine |
Prüfung | |
Theorie | ja |
Praxis | 70 Minuten |
Mindestalter |
16 Jahre bis 40 km/h 18 Jahre über 40 km/h |
Einschluss | Klasse AM und L |
Probezeit | keine |